GARANTIEBESTIMMUNGEN

Batterien für konventionelle, Hybrid- und Start/Stopp-Fahrzeuge. Das Aufladen des Akkus ist nicht durch die Garantie abgedeckt. Die regelmäßige Überprüfung der Elektroinstallation ist eine zwingende Voraussetzung für die Gewährleistung! Die elektrische Anlage des Fahrzeugs muss innerhalb von 5 Tagen nach dem Kaufdatum der Batterie und danach alle 12 Monate überprüft werden.

Es wird empfohlen, die Kontrollen bei den von SC CONEX DISTRIBUTION S.A. zugelassenen Diensten durchzuführen (siehe Liste der Dienste im Anhang oder auf www.bateriimacht.ro).

1. Lagerung und Transport

Werkseitig mit Elektrolyt geladene, einbaufertige Batterien können 6 Monate in geschlossenen und trockenen Räumen (max. 60% Luftfeuchtigkeit), bei Temperaturen zwischen 0 und +30 C, geschützt vor Hitze, Sonneneinstrahlung und Chemikalien gelagert werden. Mit Elektrolyt geladene Batterien dürfen nur in aufrechter Position transportiert und gelagert werden. Um Schäden an der Batterie während des Transports zu vermeiden, muss sie so platziert werden, dass sie nicht verrutschen oder umkippen kann. Die Ablage von anderen Gegenständen auf Batterien ist verboten.

2. Vorschriften für den Ein-/Ausbau von Batterien

Der Ein-/Ausbau der Batterie in das (aus dem) Fahrzeug muss bei abgestelltem Motor und abgeklemmten Stromverbrauchern erfolgen. Dies verhindert Kurzschlüsse durch unsachgemäße Handhabung der Montagewerkzeuge und vermeidet Funkenbildung. Die Batteriepole und Kabelanschlüsse sind von Oxyden zu reinigen und mit Silikonfett (säurefest) zu schmieren. Schließen Sie beim Einbau (wenn die elektrische Anlage des Fahrzeugs geerdet ist) das (+)-Kabel an den (+)-Pol der Batterie und dann das (-)-Kabel an den (-)-Pol an. Die Stecker sind fest mit den Batteriepolen verbunden. Die Demontage erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.

3. Betrieb und Wartung

Unter normalen Einsatzbedingungen und dank der neuen Technologien, die bei den „wartungsfreien“ Macht-Starterbatterien angewandt werden, ist es nicht notwendig, destilliertes Wasser nachzufüllen und die Entlüftungsöffnungen der Stopfen auf Verstopfungen zu überprüfen (Explosionsgefahr). Das Spannungsrelais sollte im Bereich von 13,8 – 14,4 V bei Autos und 28,0 – 28,8 V bei 24-Volt-Maschinen arbeiten. Zur Versorgung von Verbrauchern in 24-Volt-Stromkreisen ist ein 24-Volt/12-Volt-Wandler zu verwenden. Die Ladespannung beider Batterien muss gleich ± 0,2 Volt sein. Vermeiden Sie es, Verbraucher, die direkt an die Batterie angeschlossen sind, über einen längeren Zeitraum zu verwenden, da dies sonst zu einem vorzeitigen Ausfall der Batterie führt.

5. Garantiebedingungen

Autobatterien sind gegen Fabrikations- und Materialfehler garantiert und haben eine durchschnittliche Lebensdauer von 5 Jahren. Die Batteriegarantie wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Lagerungs-, Installations-, Betriebs-, Wartungs- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.

Damit die Garantie gewährt werden kann, muss die elektrische Anlage des Fahrzeugs innerhalb von 5 Tagen nach dem Kaufdatum der Batterie in den vom Verkäufer angegebenen Werkstätten und danach alle 12 Monate in einem der Partnerservices oder einer durch die Rumänische Fahrzeugregistrierbehörde – RAR zugelassene Werkstatt überprüft werden.

Gemäß dem Gesetz Nr. 449/2003 garantieren wir die Funktionstüchtigkeit des Produktes für:

MOTORRÄDER (3 – 18 Ah):
– 12 Monate

AUTOS (45 – 100 Ah):
– 24 Monate
– 36 Monate verlängerte Garantie für Macht Nordik Batterien;
– 60 Monate verlängerte Garantie für Macht Silver Power Batterien;
– 6 Monate – Taxis, Fahrschulen, Krankenwagen, Gütertransportfahrzeuge, Kleinbusse des öffentlichen Verkehrs;

LANDWIRTSCHAFT & HANDEL (110 – 135 Ah):
– 12 Monate
– 12 Monate Garantie für Batterien, die in Kippern, Lastkraftwagen oder Maschinen, die auf Baustellen eingesetzt werden, verwendet werden
– 6 Monate – Garantie für Batterien, die in Baumaschinen (Planierraupen, Bagger), Gabelstaplern, Warenlieferungsfahrzeuge, Kleinbussen des öffentlichen Verkehrs eingesetzt werden;

HEAVY DUTY CLASSIC und EFB (155 – 230 Ah):
– 24 Monate
– 12 Monate Garantie für Batterien, die in landwirtschaftlichen Maschinen verwendet werden
– 12 Monate Garantie für Batterien, die in Kippern, Lastwagen oder Maschinen, die auf Baustellen eingesetzt werden, verwendet werden
– 6 Monate Garantie für Batterien, die in Baumaschinen (Planierraupen, Bagger), Gabelstaplern, Warenverteilungsmaschinen verwendet werden;

HD PLUS (140 – 225 Ah):
– 12 Monate
– 6 Monate – Garantie für Batterien, die in Baumaschinen (Planierraupen, Bagger), Gabelstaplern, Warenlieferfahrzeugen verwendet werden;

Batterien, die während der Garantiezeit defekt sind, müssen mit den folgenden Unterlagen zurückgegeben werden:- Kopie des Fahrzeugscheins Beschwerden werden zusammen mit dieser Bescheinigung eingereicht und innerhalb von 15 Tagen nach Vorlage der (geladenen) Batterie bei einem der Partnerwerkstätte (im Anhang oder auf www. bateriimacht.ro) erledigt. Innerhalb der Garantiezeit werden Batterien, die nicht den Anforderungen entsprechen, kostenlos repariert oder ersetzt.

5. Keine Anerkennung der Garantie

– Nichtvorlage des Garantiescheins und der Rechnung/Steuerquittung – Nichtbeachtung der Installations-, Wartungs-, Lagerungs- und Handhabungsvorschriften

– Unfallbedingte mechanische, chemische, thermische oder elektrische Überlastungsschäden.

– Mängel in der elektrischen Installation des Geräts: Kurzschluss, parasitäre Verbraucher, unzureichender Ladestrom, längerer Stillstand des Geräts;

– Verwendung für andere Zwecke als diejenige, wofür es bestimmt ist: Starterbatterie eines Autos.

– Verwendung einer Batterie mit ungeeigneter Leistung

– Einhaltung der technischen Anforderungen des Herstellers;

– Verwendung der Batterie „parallel“ oder „in Reihe“ mit einer anderen Batterie mit anderen oder Eigenschaften oder einer alten Batterie.

– Verwendung von direkt an die Batterie angeschlossenen Verbrauchern, die nicht im technischen Handbuch der Maschine angegeben sind;

– Überladene oder überlastete Batterie oder Batterie mit Anzeichen von Rissbildung (bei nicht gewarteten Batterien) oder mit Ablagerungen von aktivem Material, gefärbtem Elektrolyt oder mit einem Füllstand unterhalb der zulässigen Mindestgrenze.

– Entladene Batterie – eingefroren, mit verformtem oder explodiertem Gehäuse oder mit jeglicher Form von physischer Veränderung.

– Nichtausfüllen aller Felder der Garantievereinbarung. Versäumnis, die elektrische Anlage des Fahrzeugs innerhalb von 5 Tagen ab dem Kaufdatum der Batterie und danach alle 12 Monate zu überprüfen.

– Die Batterie ist zwar wieder aufgeladen, hat aber keine Startfähigkeit mehr. Geringe Dichte in allen Zellen deutet auf unsachgemäßen Betrieb hin (bei DIN-Batterien) – Nachträgliche Änderungen an der Elektroinstallation führen zur Überladung der Batterie.

– Die Batterie weist eine Verformung des Batterieträgers oder eine Beschädigung der Pole auf;

– der Käufer hält die Garantiebedingungen nicht ein; – die Batterie ist auf weniger als 8,0 V entladen oder auf mehr als 13,0 V geladen; – der Ruhestrom des Fahrzeugs ist größer als 0,04 A;

– die Batterieetiketten sind zerknittert oder fehlen, was auf eine Überladung der Batterie hindeutet.